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Bau- und Architektenrecht

Im Bau- und Architektenrecht begleiten wir private und gewerbliche Bauherren, Auftragnehmer sowie Planer bei rechtlichen Fragen rund um Bauvorhaben. Wir unterstützen bei der Vertragsgestaltung, der Bewertung von Nachträgen und der Klärung von Leistungsumfang, Vergütung und Terminen. Unser Fokus liegt auf einer Lösung, die rechtlich tragfähig ist und die Abläufe auf der Baustelle realistisch berücksichtigt.

Kommt es zu Problemen im Bauablauf, sind klare Dokumentation und schnelle Entscheidungen entscheidend. Wir beraten bei Verzögerungen, Behinderungen, Mehrkosten und Abnahmen sowie bei der Sicherung von Ansprüchen. Ebenso unterstützen wir bei der Kommunikation mit Beteiligten und bei der Vorbereitung von Verhandlungen. Ziel ist, Konflikte früh zu entschärfen und kostspielige Eskalationen zu vermeiden.

Bei Mängeln vertreten wir Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir helfen bei der Beweissicherung, der Formulierung von Mängelanzeigen, Fristsetzungen und der Auswahl geeigneter Schritte. Wenn erforderlich, begleiten wir selbstständige Beweisverfahren und gerichtliche Auseinandersetzungen. Dabei achten wir auf klare Linien, belastbare Beweise und eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

Schwerpunkte

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.

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